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   OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19   

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OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19 (https://dejure.org/2020,21230)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2020 - 2 U 199/19 (https://dejure.org/2020,21230)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 2 U 199/19 (https://dejure.org/2020,21230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 305 Abs 2 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB
    Verbraucherschutz: Klage einer qualifizierten Einrichtung auf Unterlassung der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermietung und Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassung der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Verträge über Vermietung und Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern Prozessführungsbefugnis einer qualifizierten Einrichtung Zulässige Vertragsdauer vermieteter Rauchwarnmelder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    "Der Auftraggeber (AG) bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er von M. über das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2007, Az. XII ZR 61/05, zum Thema "Unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern durch Zehnjahresmietverträge" informiert wurde.".

    "Der Auftraggeber (AG) bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er von M. über das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2007, Az. XII ZR 61/05, zum Thema "Unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern durch Zehnjahresmietverträge" informiert wurde.".

    Die Interessen des Mieters können dadurch beeinträchtigt werden, dass der Vermieter an eine lange Laufzeit gebunden ist und bis zum Vertragsende daran gehindert wird, die Leistung günstiger zu beschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05, juris Rn. 20).

    Dabei ist das berechtigte Interesse des Verwenders an der Amortisation seiner Investition mit dem Interesse des Verwendungsgegners an seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit abzuwägen (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2002 - V ZR 220/02, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05, juris Rn. 24).

    "Der Auftraggeber (AG) bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er von M. über das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2007, Az. XII ZR 61/05, zum Thema "Unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern durch Zehnjahresmietverträge" informiert wurde.".

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Nicht zu entscheiden ist, ob sich nach den im Verbandsklageprozess anzuwendenden Regeln der kundenfeindlichsten Auslegung (BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris Rn. 16) die Unwirksamkeit der Klausel unter dem Gesichtspunkt ergibt, dass die Beklagte immerhin in einem Prozess versuchen könnte, sich auf eine zuständigkeitsbegründende Vereinbarung über den Erfüllungsort zu berufen.

    Diese Auslegungsregel führt im Verbandsklageprozess dazu, dass bei einer mehrdeutigen Klausel von den möglichen Auslegungen diejenige zugrunde zu legen ist, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris Rn. 16).

    Das setzt allerdings voraus, dass nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris Rn. 16).

  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Zwar ergibt ein Gegenschluss aus § 309 Nr. 8 lit. b ee BGB, dass in Verträgen über Werkleistungen - zu denen der vorliegende Wartungsvertrag zählt - Ausschlussfristen für die Anzeige offensichtlicher Mängel auch im Wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen grundsätzlich wirksam vereinbart werden können (BGH, Urteil vom 08. Juli 1998 - VIII ZR 1/98, juris Rn. 19).

    Jedenfalls aber müssen derartige Klauseln, um der Inhaltskontrolle Stand zu halten, den typischerweise angesprochenen Kunden einen ausreichenden Zeitraum für die Feststellung und Prüfung der Mängel sowie zur Überlegung belassen, ob und gegebenenfalls welche Gewährleistungsansprüche sie geltend machen wollen (BGH, Urteil vom 08. Juli 1998 - VIII ZR 1/98, juris Rn. 21).

    Bei neu gelieferten Sachen orientiert sich der Bundesgerichtshof an den Widerrufsfristen, wobei die Zeit ungeschmälert zur Verfügung stehen muss (BGH, Urteil vom 08. Juli 1998 - VIII ZR 1/98, juris Rn. 22).

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 193/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in den Allgemeinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Bei der erforderlichen Abwägung ist zunächst zu berücksichtigen, dass bei Gebrauchsüberlassungen von beweglichen Sachen die gesetzlichen Wertungen des § 309 Nr. 9 a BGB herangezogen werden können (BGH, Urteil vom 04. Dezember 1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 16; Christensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, § 309 BGB, Rn. 15).

    Da Mietverträge über bewegliche Sachen vom Gesetzgeber jedoch bewusst vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausgenommen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 04. Dezember 1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 15), kann nach den Umständen des Einzelfalles eine längere Erstbindungsfrist zulässig sein.

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 23/16

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Dies ist nicht anders zu bewerten, als wenn die Dauer des Vertrages durch handschriftliche Ergänzung festgelegt wird (BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16, juris Rn. 9).

    Nur wenn sich die zu vervollständigende Vertragsbedingung nicht auf eine Vielzahl von Verträgen bezieht, d.h. individuell bestimmt wird, ist nicht mehr von vorformulierten Vertragsbedingungen auszugehen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - VII ZR 266/17, juris Rn. 32; BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16, juris Rn. 10).

  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Maßgebend ist, ob die Vertragsdauer angesichts dieser Interessenlage im allgemeinen eine billige Regelung darstellt oder ob sie das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten zu Lasten des Vertragsgegners in treuwidriger Weise verschiebt (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2002 - V ZR 220/02, juris Rn. 9).

    Dabei ist das berechtigte Interesse des Verwenders an der Amortisation seiner Investition mit dem Interesse des Verwendungsgegners an seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit abzuwägen (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2002 - V ZR 220/02, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05, juris Rn. 24).

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Eine Klauselgestaltung, die dem Verwender die Gelegenheit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf eine in der Sache nicht - stets - zutreffende Darstellung der Rechtslage in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (BGH, Urteil vom 15. Februar 1995 - VIII ZR 93/94, juris Rn. 19).

    Eine Schriftformklausel kann nämlich dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass die Vertragsparteien deutlich den Willen zum Ausdruck bringen, die mündlich getroffene Abrede solle ungeachtet dieser Klausel gelten (BGH, Urteil vom 15. Februar 1995 - VIII ZR 93/94, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 27. September 2000 - VIII ZR 155/99, juris Rn. 25).

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 202/11

    Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit der Klausel in einem Sonderkundenvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Auch nach der kundenfeindlichsten Auslegung scheiden allerdings solche Auslegungsmöglichkeiten aus, die von den an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht in Betracht gezogen werden (BGH, Urteil vom 14. März 2012 - VIII ZR 202/11, juris Rn. 22).

    Abzustellen ist dabei nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 14. März 2012 - VIII ZR 202/11, juris Rn. 24).

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass im konkreten Einzelfall zu prüfen ist, ob die Prozessführungsbefugnis vom Satzungszweck des klagenden Verbandes umfasst ist (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestag Drucksache 14/2658, S. 54/55; BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 229/10, juris Rn. 11 - Überregionale Klagebefugnis; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, juris Rn. 20 - Prozessfinanzierer I; BGH, Urteil vom 04. Juli 2019 - I ZR 149/18, juris Rn. 28 - Umwelthilfe).

    Maßgebend ist der Zweck, wie er in der Satzung selbst angegeben ist; die Eintragung des Satzungszwecks in der vom Bundesamt für Justiz geführten Liste soll diese Prüfung lediglich vereinfachen (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 229/10, juris Rn. 14 - Überregionale Klagebefugnis).

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
    Kontrollfähig sind jedoch Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, juris Rn. 24).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

  • BGH, 08.05.2018 - XI ZR 790/16

    Preisklauseln für eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische

  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 91/16

    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer

  • BGH, 11.07.2019 - VII ZR 266/17

    Qualifizierung der Regelung in Vertragsmuster des Bundes für Verträge mit

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

  • BGH, 17.03.1993 - VIII ZR 180/92

    Laufzeit der Dauerschuld ab Vertragsbeginn - Verbot alternativloser

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

  • OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04

    Formularmäßiger Miet- bzw. Kaufvertrag für Heizungs- und

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 192/04

    Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für Psychotherapie auf

  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 122/08

    Leasingvertrag: Aufklärungspflicht des Mietverkäufers bezüglich der

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08

    Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 55/07

    Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

  • OLG Stuttgart, 02.04.2009 - 2 U 3/08

    Wettbewerbsverstoß wegen der Werbung für ein Fahrzeug ohne Angabe des

  • OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20

    Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und

    Hieraus ergibt sich die auch für Ansprüche aus § 1 UKlaG erforderliche Wiederholungsgefahr (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2020 - 2 U 199/19, juris Rn. 98 - Rauchwarnmelder).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19

    Sofortrente - Rentenversicherungsvertrag: Belehrung über Rechtsfolgen des

    Allgemeine Geschäftsbedingungen benachteiligen den Verbraucher unangemessen, wenn sie bei ihm einen falschen Eindruck über die tatsächliche Rechtslage hervorrufen und ihn so davon abhalten können, seine Rechte wahrzunehmen (OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2020 - 2 U 199/19, juris Rn. 120) oder wenn sie dem Verwender die Gelegenheit eröffnen, begründete Ansprüche unter Hinweis auf eine in der Sache unzutreffende Darstellung der Rechtslage in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuwehren (ebda., juris Rn. 129).
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